Zusatzinfos zu unseren Produkten
Für den Inhalt unserer Website, sowohl in schriftlicher als auch bildlicher Darstellung, behalten wir uns alle Urheberrechte vor.
Alle Inhalte bleiben unser geistiges Eigentum und dürfen ohne unsere ausdrückliche vorherige Genehmigung weder vervielfältigt, noch Dritten zugänglich gemacht werden!
Bedruckt personalisiert
Ein bedruckter Artikel ist dauerhaft und langlebig personalisiert. Die Daten lassen sich nicht durch Knibbel oder Reiben mit Einfachheit ablösen.
Lasergravur
Wenn Dein Produkt mit einer Lasergravur veredelt wird, lässt sich die Personalisierung nicht mehr ablösen. Die Farbgebung der Gravur fällt je nach Maserung des Holzes heller oder dunkler aus.
Personalisierte Textilien
Bei individuell angepassten Textilien empfehlen wir die Gegenstände nicht heißer als 30°C zu reinigen, um die Personalisierung möglichst lange zu erhalten.
Holzspielzeug
Bitte beachte, dass Holz ein Naturprodukt ist. Die Oberflächen sind nicht immer glatt und können Unebenheiten aufweisen. Wir sortieren unschöne Teile im Vorfeld großzügig aus.
Lauflernwagen und Laufräder
Wenn Du vor hast, Deinem Kind einen Lauflernwagen zu schenken, beachte bitte, dass Dein Kind bereits sicher stehen und gehe kann, um Sturzgefahr vorzubeugen.
Auch bei der Benutzung eines Laufrads sollte immer beachtet werden, dass das Kind motorisch ind der Lage ist sich sicher darauf zu halten. Wir empfehlen Dir zusätzlich einen geeigneten Helm* für Dein Kind zu kaufen, um den Kopf bei Stürzen zu sichern. Laufräder sollten außerdem nicht im öffentlichen Straßenverkehr sowie auf steilem und unwegsamen Gelände verwendet werden.
Die genannten Spielzeuge sollten immer nur unter Aufsicht eines Erwachsenen verwendet werden.
Schutz- und Sturzhelme*
Bitte beachten, dass aufgrund der PSA Verordnung Helme vom Umtausch oder der Rücksendung ausgeschlossen sind. Zudem ist die Wahl der richtigen Größe des Helmes unabdinglich, um Deinem Kind den maximalen Schutz bieten zu können.
Es ist ratsam nach eienem Sturz den Helm auszuwechseln, auch wenn äußerlich keine Beschädigungen erkennbar sind.
Nachzieh-Spielzeug und Spieluhren
Nach EN71-1:5.4 ist vorgeschrieben, dass die Schnur eines "Nachzieh-Spielzeugs" nicht länger als 80cm sein darf. Viele Hersteller möchten einer möglcihen Strangulationsgefahr jedoch vorbeugen, indem sie die Schnur auf 40cm, manchmal sigar 20cm ab Werk kürzen.
Eine kurze Schnur ist somit kein Reklamationsgrund.
Die möglichst kurze Schnurlänge gilt auch für Spieluhren.
Im Übrigen weisen wir darauf hin, dass Du Dein Kind niemals unbeaufsichtigt damit spielen lassen solltest.
Mobiles
Bitte beachte, dass Mobiles nur für Babybetten geeignet sind, in welchen Säuglinge liegen, die noch nicht mobil sind.
Sobald Dein Kind anfängt sich aufzurichten und zu krabbeln, sollte das Spielzeug nur noch unter Aufsicht verwendet werden und in Deiner Abwesenheit vom Kinderbett entfernt werden.
Spieltrapeze und Spielbögen
Um mögliche Verletzungen durch Verheddern zu verhinden, ist dieses Spielzeug zu entfernen, wenn Dein Kind mit seinen ersten Krabbelversuchen beginnt. Es besteht sonst die Gefahr in dem Spielbogen hängen zu bleiben oder sich zu erdrosseln.
Bitte kontrolliere das Spielzeug regelmäßig, wenn es beschädigt ist verwende das Spielzeug bitte nicht mehr. Verlängere niemals die Spielbögen! (Strangulationsgefahr!) Befestige den Bogen niemals an Schnüren, Gurten oder Trägern. Dein Kind kann sich damit erdrosseln.
Bögen sind unter Spannung - Vorsicht ist geboten beim Entfernen aus der Tasche sowie beim Montieren und Demontieren des Bogens. Auch wenn der Aufbau simpel erscheint, muss dieser durch einen Erwachsenen erfolgen.
Kinder-Instrumente
Spielzeug-Instrumente sind nciht vergleichbar mit "richtigen" Instrumenten, sie dienen dazu das Gehör und die motorischen Fähigkeiten Deines Kindes zu fördern. Töne und Aufmachung können gelegentlich variieren.
Dies ist kein Grund für eine Reklamation.
Batteriegesetz
1. Hinweiß gemäß Batteriegesetz - BattG
Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien und Akkus sind wir als Händler gemäß Batteriegesetz verpflichtet, Sie als Verbraucher auf Folgendes hinzuweisen:
Sie sind gesetzlich verpflichtet, Batterien und Akkus zurückzugeben. Sie können diese nach Gebracuh in unserer Verkaufsstelle, in einer kommunalen Sammelstelle oder auch im
Handel vor Ort zurückgeben. Schadstoffhaltige Batterien sind mit einem zeichen, bestehend aus einer durchgestrichenen Mülltonne und dem chemischen Symbol (Cd, Hg oder Pb)
des für die Einstufung als schadstoffhaltig ausschlaggebenden Schwermetalls versehen.
Die Rückgabemöglichkeit beschränkt sich auf Batterien der Art, die wir in unserem Sortiment führen oder geführt haben, sowie auf die Menge, derer sich Endverbraucher üblicherweise entledigen.
2. Hinweis gemäß Altgeräteverordnung - (ElektroG)
Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Elektrogeräten sind wir als Händler/Hersteller gemäß Altgeräteverordnung verpflichtet, Sie als Verbraucher auf Folgendes hinzuweisen:
Sie sind gesetzlich verpflichtet, Altgeräte zurückzugeben. Sie können diese nach Gebrauch in unserer Verkaufsstelle, in einer kommunalen Sammelstelle oder auch im Handel
vor Ort zurückgeben.
Die Rückgabemöglichkeit beschränkt sich auf Batterien der Art, die wir in unserem Sortiment führen oder geführt haben, sowie auf die Menge, derer sich Endverbraucher üblicherweise entledigen.